(10) Latente Steuern

Nachstehend werden die Bestände der aktiven und passiven Steuerlatenzen dargestellt. Neben Veränderungen des laufenden Jahres enthalten diese auch im Rahmen der Erstkonsolidierung erworbener Unternehmen zu erfassende latente Steuern sowie Steuereffekte aus erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen.

in Tsd. €   31.12.2008   31.12.2007
Verlustvorträge   2.734   3.225
Pensionsrückstellungen   1.668   1.056
Sachanlagen   243   231
Sonstige Rückstellungen   102   190
Übrige   109   0
Aktive latente Steuern vor Wertberichtigungen   4.856   4.702
Wertberichtigungen   160   241
Aktive latente Steuern   4.696   4.461


in Tsd. €   31.12.2008   31.12.2007
Geschäfts- und Firmenwerte   5.755   4.912
Kundenstämme   3.059   2.667
Marken   527   600
Sachanlagen   571   492
Rückstellungen   361   398
Vorräte   623   313
Forderungen   421   210
Beteiligungen   136   160
Kundenserviceverträge   75   125
Darlehen   0   129
Übrige   30   96
Passive latente Steuern   11.558   10.102

Wertberichtigungen auf den Buchwert aktiver latenter Steuern werden vorgenommen, wenn eine Realisierung der erwarteten Vorteile aus den latenten Steuern nicht hinreichend wahrscheinlich ist. Die dabei vorgenommene Einschätzung kann im Zeitablauf Änderungen unterliegen, die in Folgeperioden zu einer Auflösung der Wertberichtigungen führen können. Die Wertberichtigung in Höhe von 160 Tsd. € (Vorjahr: 241 Tsd. €) bezieht sich auf aktive latente Steuern aus Verlustvorträgen.

Für die Abgrenzung latenter Steuern im In- und Ausland werden jeweils die im Jahr der Umkehrung geltenden Steuersätze der jeweiligen Gesellschaft angesetzt.

Die Verlustvorträge zum 31. Dezember 2008, auf die aktive latente Steuern gebildet wurden, betreffen in- und ausländische Tochtergesellschaften. Die inländischen Verlustvorträge beinhalten körperschaftssteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.338 Tsd. € (Vorjahr: 3.494 Tsd. €) sowie gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 5.390 Tsd. € (Vorjahr: 9.793 Tsd. €). 10.646 Tsd. € (Vorjahr: 13.016 Tsd. €) entfallen auf Verluste ausländischer Gesellschaften.

Die inländischen Verlustvorträge gelten nach den derzeitigen steuerlichen Bestimmungen als unbefristet. Die eingeschränkte Nutzung von Verlustverrechnungsmöglichkeiten (Mindestbesteuerung) im deutschen Steuerrecht wurde bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge berücksichtigt. Die Verlustvorträge im Ausland verfallen teilweise nach fünf Jahren.

Aktive latente Steuern in Höhe von 1.535 Tsd. € (Vorjahr: 1.135 Tsd. €) auf Verlustvorträge von 6.275 Tsd. € (Vorjahr: 4.648 Tsd. €) wurden nicht aktiviert, da von einer Realisierung der Steueransprüche in absehbarer Zeit nicht auszugehen war.

Zum 31. Dezember 2008 waren wie im Vorjahr keine latenten Steuerschulden für Steuern auf nicht abgeführte Gewinne von Tochtergesellschaften von Bechtle erfasst, da diese Gewinne entweder keiner entsprechenden Besteuerung unterliegen oder auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden sollen.

Die temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften, für die keine Steuerschulden bilanziert wurden, belaufen sich insgesamt auf 5.558 Tsd. € (Vorjahr: 2.011 Tsd. €).