Sonstige

Akquisitionen und Divestments

Der Bechtle-Konzern will seine Marktposition durch Akquisitionen weiterhin gezielt stärken und ausbauen. Grundsätzlich besteht bei der Entscheidung für den Kauf einer Gesellschaft und deren Integration in den Konzernverbund ein unternehmerisches Risiko. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die in die Gesellschaft gesetzten Erwartungen sich nicht in Gänze erfüllen. Bechtle trägt diesem Risiko durch umfangreiche Prüfungen im Vorfeld (Due Diligence) sowie durch Maßnahmen, die den Prozess der Akquisition unterstützen, Rechnung. Die Vorbereitung, Umsetzung und Kontrolle von Akquisitionen erfolgen nach festgelegten Zuständigkeitsregelungen und Genehmigungsprozessen. Zudem verfügt Bechtle über langjährige Erfahrung bei der Integration von Unternehmen. Das Unternehmen hat die dafür notwendigen Strukturen etabliert und arbeitet nach einem Konzept, das die Bedürfnisse des Konzerns bei der Integration neu erworbener Unternehmen optimal abdeckt.

Das rasche Wachstum von Bechtle und die durch die Zukäufe neu zum Unternehmen hinzukommenden Mitarbeiter binden darüber hinaus während der Integrationsphase personelle und organisatorische Ressourcen. Diesen Risiken stehen allerdings erhebliche unternehmerische Chancen für die weitere Entwicklung des Konzerns gegenüber.

Das Wachstum sowie die strategischen Zielsetzungen der Bechtle AG erfordern Divestments in einigen Bereichen und fördern damit die Konzentration auf die Kerngeschäftsfelder. Diese Maßnahmen beinhalten das Risiko, bestimmte Geschäftstätigkeiten beziehungsweise ausgewählte operative Einheiten nicht wie geplant veräußern zu können.

Rechtsumfeld

Als international tätiger Konzern hat Bechtle unterschiedliche nationale Gesetze zu beachten. Daraus können sich für Rechtsgeschäfte – etwa bei der Gestaltung von Verträgen – Risiken ergeben, denen Bechtle nach Bedarf über das frühzeitige Einschalten von Rechtsberatern begegnet.

Das Unternehmen ist derzeit in keine Rechtsstreitigkeiten involviert, infolge derer ein negativer Effekt auf das Konzernergebnis zu erwarten wäre. Bei allen zukünftigen im Zusammenhang mit dem Geschäft des Konzerns stehenden Rechtsstreitigkeiten würde die Bechtle AG Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten bilden, wenn die daraus resultierenden Verpflichtungen wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtungen hinreichend genau bestimmbar sind.