Zeitwertangabe
Die Zeitwerte der kurzfristigen Vermögenswerte entsprechen grundsätzlich den Bilanzansätzen. Das gilt gleichermaßen für die sonstigen immateriellen Vermögenswerte, das Sachanlagevermögen, die Forderungen aus Ertragssteuern, die Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen langfristigen Vermögenswerte sowie die latenten Steuern im Rahmen der langfristigen Vermögenswerte. Der dem jährlich durchgeführten Impairment-Test zugrunde liegende Bewertungsansatz wurde auf der Basis eines Nutzungswerts, der unter Verwendung einer Discounted-Cashflow-Methode ermittelt wurde, errechnet. Der Nutzungswert übersteigt den bilanzierten Geschäfts- und Firmenwert sehr deutlich, sodass keine Wertminderungen auf diese Vermögenswerte entfallen. In welcher Höhe die Überdeckung auf firmen- und geschäftswertbildende Einflussfaktoren oder nicht bilanzierte immaterielle Vermögenswerte entfällt, wurde nicht ermittelt. Die Bilanzansätze der lang- und kurzfristigen Schulden entsprechen ebenfalls grundsätzlich den Zeitwerten.

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