Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Den Konzernabschluss und die Zwischenberichte erstellt Bechtle nach den geltenden Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, den Jahresabschluss der Bechtle AG nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB).

Geprüft wurde der Abschluss erneut durch die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 gewählt worden war.

Die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat nach Ziffer 7.2.1, Abs. 1 des DCGK vor Unterbreitung des Wahlvorschlags eine Unabhängigkeitserklärung abgegeben. Demnach bestehen keine geschäftlichen, persönlichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und dem Bechtle-Konzern, die Zweifel an der Unabhängigkeit der Prüfer begründen könnten. Auch hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht an der Buchführung oder der Aufstellung des Jahres- oder Konzernabschlusses mitgewirkt.

Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss sowie an der Bilanzsitzung am 17. März 2009 teil und wird über die Ergebnisse seiner Prüfung berichten. Darüber hinaus wird er dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte und Fragen zur Abschlussprüfung zur Verfügung stehen.