D&O-Versicherung

Vorstand und Aufsichtsrat sind verpflichtet, den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung zu folgen. Verletzen sie ihre Sorgfaltspflicht schuldhaft, können sie der Bechtle AG gegenüber auf Schadenersatz haften. Zur Abdeckung des Risikos hat die Gesellschaft für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung – eine sogenannte Directors & Officers-Versicherung – abgeschlossen. Entgegen der Empfehlung des DCGK (Ziffer 3.8, Abs. 2) ist ein Selbstbehalt bei der D&O-Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat der Bechtle AG nicht vereinbart. Eine Änderung dieser Regelung ist nicht geplant. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass ein angemessener Selbstbehalt nicht dazu beiträgt, das Verantwortungsbewusstsein und die Motivation von Aufsichtsrat und Vorstand zu verbessern.