




Veränderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Bechtle AG besteht satzungsgemäß aus zwölf Mitgliedern. Nach deutschem Mitbestimmungsgesetz setzt er sich zu gleichen Teilen aus Aktionärs- und Arbeitnehmervertretern zusammen. Keines der Aufsichtsratsmitglieder steht in einer geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder zum Vorstand, sodass Interessenkonflikten vorgebeugt ist.
Den Vorsitz des Aufsichtsrats hält Gerhard Schick. Bis zu den Neuwahlen des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung am 17. Juni 2008 war er zugleich Vorsitzender des Bilanz- und Rechnungslegungsausschusses (Prüfungsausschuss). Mit Beginn der neuen Amtsperiode hat er neben dem Vorsitz des Ausschusses gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG zugleich den des Personalausschusses übernommen. Dr. Jochen Wolf hat im neu gewählten Gremium den Vorsitz des Prüfungsausschusses inne. Die Bechtle AG folgt damit den Empfehlungen des DCGK (Ziffer 5.2, Abs. 2), bei denen der Vorsitzende des Aufsichtsratsplenums gleichzeitig den Vorsitz des Personalausschusses haben sollte, der die Vorstandsverträge behandelt, nicht aber den Vorsitz des Prüfungsausschusses. In seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender koordiniert Gerhard Schick die Aufgaben des Aufsichtsrats, leitet die Sitzungen und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr. Darüber hinaus steht er in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand, um Fragen der strategischen Ausrichtung, der Geschäftsentwicklung sowie des Risikomanagements intensiv zu beraten. Den stellvertretenden Vorsitz des Aufsichtsrats hat Uli Drautz übernommen.
Ein Nominierungsausschuss ist nicht gebildet. Hier weicht Bechtle von der Empfehlung des DCGK (Ziffer 5.3.3) ab. Angesichts der Besetzung des Aufsichtsrats hält der Aufsichtsrat die Bildung eines solchen Ausschusses derzeit für nicht notwendig.
Im vergangenen Berichtsjahr endete die Amtszeit der von der Hauptversammlung 2003 gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats mit Ablauf der Hauptversammlung am 17. Juni 2008. Das Unternehmen hat von der in der Satzung vorgesehenen Möglichkeit zur Blockwahl keinen Gebrauch gemacht, sondern die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder gemäß der Empfehlung des DCGK (Ziffer 5.4.3) durch die Hauptversammlung 2008 als Einzelwahl durchgeführt.
2008 fanden Neuwahlen zum Aufsichtsrat statt
Die Hauptversammlung 2008 wählte die vom Aufsichtsrat zur Neuwahl vorgeschlagenen Personen mit deutlicher Mehrheit. Folgende Aufsichtsratsmitglieder wurden somit als Vertreter der Anteilseigner in ihrem Amt bestätigt: Kurt Dobitsch, Gerhard Schick, Karin Schick, Klaus Winkler und Dr. Jochen Wolf. Otto Beilharz stand altersbedingt für eine weitere Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung, an seiner Stelle wurde Dr. Walter Jaeger neu in den Aufsichtsrat gewählt.
Die Bechtle-Mitarbeiter wählten im Vorfeld der Hauptversammlung die Vertreter der Arbeitnehmer neu. Folgende Aufsichtsratsmitglieder wurden in ihrem Amt bestätigt: Udo Bettenhausen, Uli Drautz, Daniela Eberle und Barbara Greyer. Rüdiger Dibbert und Dr. Rudolf Luz kandidierten nicht erneut. An ihrer Stelle wählten die Arbeitnehmer Jürgen Ergenzinger und Sonja Glaser-Reuss in den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat ist darauf bedacht, seine Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt wahrzunehmen. Im dreijährlichen Turnus findet daher auf der Grundlage des Leitfadens der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. eine umfangreiche Effizienzprüfung seiner Tätigkeit statt. Die letzte Befragung wurde 2007 durchgeführt und kam zu dem Ergebnis, dass der Aufsichtsrat effizient arbeitet. Kommt das Plenum zu der Ansicht, dass sich die Effizienz verschlechtert, wird die Effizienzprüfung jährlich durchgeführt.
Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben. Diese regelt insbesondere die Zusammenarbeit im Aufsichtsrat. Für eine Kandidatur in den Aufsichtsrat sieht die Geschäftsordnung eine Altersgrenze von 70 Jahren vor.

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