Aktionäre und Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist ein zentrales Organ der Bechtle AG, über das die Aktionäre ihre Rechte wahrnehmen und ihre Stimmrechte ausüben können. Die Anteilseigner sind per Gesetz an grundlegenden Entscheidungen beteiligt – etwa über Besetzung des Aufsichtsrats, Satzungsänderungen, die Verwendung des Bilanzgewinns oder die Ausgabe und den Rückkauf von Aktien. Die Bechtle AG hat ausschließlich nennwertlose Inhaber-Stammaktien im Umlauf. Alle Aktien besitzen das gleiche Stimmrecht. Um den Aktionären die Wahrnehmung ihrer Interessen während der Hauptversammlung zu erleichtern, benennt der Vorstand Vertreter, denen die Aktionäre ihr Stimmrecht weisungsgebunden übertragen können. Es wird sichergestellt, dass die Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung jederzeit erreichbar sind. Die Tagesordnung einschließlich der notwendigen Berichte und Unterlagen für die Hauptversammlung wird den Aktionären im Internet unter www.bechtle.com zur Einsicht und zum Download bereitgestellt.
Um einen zügigen Ablauf der Hauptversammlung gewährleisten zu können, behält sich das Unternehmen vor, auch wenn 2008 eine Einzelwahl stattgefunden hat, über die Neuwahl von Aufsichtsräten „im Block“ abstimmen zu lassen. Eine entsprechende Regelung wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Juni 2005 in die Satzung aufgenommen.
Nach wie vor sieht das Management der Bechtle AG von einer kompletten Internetübertragung der Hauptversammlung ab. Nach Meinung des Vorstands übersteigen die Organisationskosten sowie die rechtlichen Unsicherheiten den Nutzen für das Unternehmen und seine Aktionäre.

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