Grundverständnis

Vorstand und Aufsichtsrat der Bechtle AG bekennen sich umfassend zu den Prinzipien der Corporate Governance (vgl. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG). Die Regeln sind für die Mitglieder beider Gremien wichtige Orientierungsstandards bei der verantwortungsbewussten Leitung beziehungsweise Kontrolle des Unternehmens.

Für Vorstand und Aufsichtsrat sind folgende Prinzipien der Corporate Governance von besonderer Bedeutung:

  • eine wirksame und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat
  • eine hohe Transparenz in der Rechnungslegung und Finanzkommunikation
  • die Achtung der Aktionärsinteressen sowie
  • eine erfolgsorientierte Vergütung für Vorstand und Führungskräfte

Diese Prinzipien prägen seit Jahren sowohl das Selbstverständnis als auch das Handeln der Organe des Konzerns.

Vorstand und Aufsichtsrat berichten im Folgenden gemeinsam über die Corporate Governance bei der Bechtle AG gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK):