Corporate Governance und Entsprechenserklärung
Der Aufsichtsrat hat sich intensiv mit den Regeln des Corporate Governance Kodex auseinandergesetzt. Ein Schwerpunkt lag dabei auf der Beschäftigung mit den Änderungen in der Fassung vom 6. Juni 2008. Zur Kontrolle der Einhaltung des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat die Umsetzung der Empfehlungen überprüft. Aufsichtsrat und Vorstand haben zuletzt im Februar 2009 die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG erneuert. Die Abweichungen von den Empfehlungen der Regierungskommission sind im „Corporate Governance Bericht“ ausführlich erläutert. Darüber hinaus ist die Entsprechenserklärung auch auf der Internetseite von Bechtle dauerhaft zugänglich gemacht.

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