Bericht des Aufsichtsrats

Gerhard Schick, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bechtle AG (Foto)
Gerhard Schick,
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bechtle AG

Die Bechtle AG konnte im Geschäftsjahr 2008 in einem zunehmend schwierigen Umfeld eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung verzeichnen. Im Jubiläumsjahr des 25-jährigen Bestehens hat das Unternehmen die Marktposition weiter ausgebaut und sich mit seiner Organisationsstruktur für die Herausforderungen der Zukunft gut gerüstet. Nach wir vor steht ertragreiches Wachstum im Mittelpunkt der Aktivitäten von Bechtle.

Der Aufsichtsrat nahm auch im Geschäftsjahr 2008 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahr. Dazu gehörten insbesondere die gesteigerten Prüfungs- und Kontrollpflichten, wie sie von der Rechtsprechung in den letzten Jahren präzisiert wurden. Wir haben den Vorstand bei der Unternehmensleitung regelmäßig beraten und dabei die Geschäftsführung und -entwicklung der Gesellschaft überwacht. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, wurden wir unmittelbar und frühzeitig einbezogen.

Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat sowohl mündlich als auch schriftlich regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Unternehmensplanung und -strategie, die Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns sowie über die Risikosituation und das Chancen- und Risikomanagement.

Neben dem persönlichen Kontakt mit einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern unterrichtete der Vorstand den Aufsichtsrat monatlich über die Entwicklung von Auftragseingang, Umsatz und Deckungsbeitrag sowie der Vorsteuerergebnisse und Mitarbeiterentwicklung für den Konzern, die Segmente sowie einzelne Tochtergesellschaften. In vierteljährlichen Sitzungen wurden zudem das abgelaufene Quartal sowie die kurz- bis mittelfristigen Perspektiven erörtert.

Darüber hinaus machte sich das Gremium selbst ein Bild über das Unternehmen. Regelmäßig hat sich der Aufsichtsrat in seinen Sitzungen mit der Geschäfts-, Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Konzerns und seiner Segmente sowie mit der Finanz- und Vermögenslage, der Umsetzung der Strategie, der Risikosituation und der Mitarbeiterentwicklung beschäftigt.

Zu diesen eigenständigen Prüfungs- und Überwachungsmaßnahmen durch Mitglieder des Aufsichtsrats gehörten insbesondere die turnusmäßige Prüfung der Gewinn- und Verlustrechnungen einzelner Tochtergesellschaften und eine intensive Untersuchung auf Auffälligkeiten sowie die Teilnahme an Strategiesitzungen, Geschäftsführertagungen und an Sitzungen zum Risikomanagement.

Aufgrund der zeitnahen und ausführlichen Information durch den Vorstand sowie der eigenständigen Prüfungen konnte der Aufsichtsrat seiner Überwachungsfunktion vollumfänglich nachkommen. Die Einsichtnahme in Bücher und Schriften im Sinne des § 111 Abs. 2 AktG war über die Abschlussprüfung hinaus nicht erforderlich.